{"id":152,"date":"2011-11-13T00:21:29","date_gmt":"2011-11-13T00:21:29","guid":{"rendered":"http:\/\/fsrpowi.felixwordpress.s5.artos-hosting.de\/?page_id=152"},"modified":"2021-04-17T18:53:47","modified_gmt":"2021-04-17T18:53:47","slug":"geschaftsordnung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/fsrpowi.de\/?page_id=152","title":{"rendered":"Gesch\u00e4ftsordnung"},"content":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel<\/p>\n<p><em>Mit dieser Gesch\u00e4ftsordnung verpflichtet sich der Fachschaftsrat f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig seine Rechte und Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Hier festgelegt werden die Bestimmungen f\u00fcr eine transparente Arbeitsweise und die ordentlichen Verfahren deren Rahmen der Fachschaftsrat seine Kompetenzen wahrnimmt. Die Mitglieder des Fachschaftsrates engagieren sich dabei ehrenamtlich f\u00fcr die Belange der Studierenden an der Universit\u00e4t Leipzig, welche sie nach bestem Gewissen vertreten m\u00f6chten. Sie verpflichten sich zur bedachten und nachhaltigen Verwendung der Finanzmittel, welche aus dem studentischen Beitrag bezogen werden. Der Fachschaftsrat strebt ein weltoffenes und wertsch\u00e4tzendes Zusammenleben aller Studierenden an und ebenso soll der Umgang innerhalb des Fachschaftsrates ein respektvolles und gleichberechtigtes Miteinander sein. Zwischen Mitgliedern oder Teilnehmenden soll keine Hierarchie vorliegen, die sich nicht aus den in dieser Gesch\u00e4ftsordnung oder ihr zugeh\u00f6rigen Vorschriften begr\u00fcndet. Dabei ist stets eine konsensuale L\u00f6sung anzustreben.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a71 Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Studierenden der politikwissenschaftlichen Fakult\u00e4t k\u00f6nnen die Mitgliedschaft im Fachschaftsrat durch Hochschulwahl oder Kooptation erhalten. Anw\u00e4rter:innen werden bei der dritten Teilnahme innerhalb von sechs Monaten an den Fachschaftsratssitzungen kooptiert. Gew\u00e4hlte und kooptierte Mitglieder sind einander, sofern nicht anders festgelegt, gleichgestellt.<\/p>\n<p>(2) Ein:e gew\u00e4hlte:r Studierende:r erwirbt die Mitgliedschaft im Fachschaftsrat nach der abschlie\u00dfenden Feststellung des Ergebnisses mit der Er\u00f6ffnung der ersten Sitzung des Fachschaftsrates nach der Wahl.<\/p>\n<p>(3) Die Mitglieder sind einander gleichgestellt, vorbehaltlich der Finanzordnung.<\/p>\n<p>(4) Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich an der Arbeit der des Fachschaftsrates zu beteiligen, die ihm \u00fcbertragenen Aufgaben gewissenhaft zu erf\u00fcllen und an den Fachschaftsratssitzungen sowie den Sitzungen der Gremien, denen es aufgrund seiner Mitgliedschaft angeh\u00f6rt, teilzunehmen.<\/p>\n<p>(5) Die Teilnahme an den Sitzungen des Fachschaftsrates ist verpflichtend, wenn ein Mitglied an der Teilnahme verhindert ist, ist dies dem Vorstand bis sp\u00e4testens drei Stunden vor Sitzungsbeginn mitzuteilen, erforderliche Unterlagen sind dem Vorstand sofort nach der Absage zu \u00fcbermitteln und die Stellvertretung ist zu informieren. Die Stellvertretung richtet sich nach der Stellvertretungsreihenfolge.<\/p>\n<p>(6) Jedes Mitglied, das an einer pflichtigen Sitzung nicht teilnehmen kann, ist angehalten f\u00fcr eine Stellvertretung gem\u00e4\u00df der Vertretungsreihenfolge zu sorgen und die eigene Abwesenheit sowie die Vertretung dem Gremium zu melden. Im begr\u00fcndeten Ausnahmefall kann der Vorstand mit der Versorgung betraut werden. Es ist sicherzustellen, dass der Fachschaftsrat seine Stimmen in allen Gremien wahrnimmt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a72 Organe<\/strong><\/p>\n<p>Organe des Fachschaftsrates sind:<\/p>\n<ol>\n<li>Die Fachschaftsratssitzung<\/li>\n<li>Der Vorstand<\/li>\n<li>Die Finanzverantwortlichen<\/li>\n<li>Die Sitzungsleitung<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a73 Fachschaftsratsitzungen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Fachschaftsratssitzung ist das oberste Organ des Fachschaftsrates. Sie besteht aus den Mitgliedern gem. \u00a71 dieser Gesch\u00e4ftsordnung.<\/p>\n<p>(2) Der Fachschaftsrat fasst seine Beschl\u00fcsse bei den Fachschaftsratssitzungen. Die Sitzungen werden grunds\u00e4tzlich \u00f6ffentlich abgehalten. Der Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit kann durch eine Abstimmung bei Beschluss der Tagesordnung durch eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen. Stehen zur Beratung und Beschlussfassung Angelegenheiten auf der Tagesordnung, welche Gegenstand nicht-\u00f6ffentlicher Angelegenheiten sind, m\u00fcssen G\u00e4ste den Raum verlassen, sofern sie nicht berechtigt sind, an den betreffenden Sitzungen teilzunehmen. Die protokollarische Archivierung der Tagesordnungspunkte ist im Einzelfall zu besprechen. Eine nicht-\u00f6ffentliche Behandlung ist bei Beschluss der Tagesordnung gesondert mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder abzustimmen.<\/p>\n<p>(3) Die Fachschaftsratssitzung findet mindestens einmal im Monat statt. Sie dauert nicht l\u00e4nger als 120 Minuten exklusive Pausenzeiten, eine Verl\u00e4ngerung bedarf eines Gesch\u00e4ftsordnungsantrages. Au\u00dferdem kann der Vorstand in wichtigen Angelegenheiten eine au\u00dferordentliche Fachschaftsratssitzung einberufen. Eine au\u00dferordentliche Sitzung muss einberufen werden, wenn ein von der H\u00e4lfte der Mitglieder gestellter Antrag schriftlich und begr\u00fcndet beim Vorstand eingeht und den Mitgliedern mindestens 24 Stunden vor Sitzungsbeginn angek\u00fcndigt wird.<\/p>\n<p>(4) Eine Fachschaftsratssitzung muss mit schriftlicher Tagesordnung geladen werden, insofern nicht anders vereinbart, ist die Ladung durch den Vorstand vorzunehmen. Die Fachschaftsratssitzung kann die vorgeschlagene Tagesordnung durch Beschluss erg\u00e4nzen, erweitern oder \u00e4ndern.<\/p>\n<p>(5) Der Fachschaftsrat bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung eine Sitzungsleitung, eine protokollierende Person und stimmt \u00fcber die Best\u00e4tigung vergangener Sitzungsprotokolle ab. Insofern nicht durch eine andere Person versorgt, \u00fcbernimmt der Vorstand die Sitzungsleitung.<\/p>\n<p>(6) Eine digitale Fachschaftsratssitzung ist zul\u00e4ssig, insofern zu Beginn einstimmig deren G\u00fcltigkeit beschlossen wird, die Bestimmungen der Gesch\u00e4ftsordnung finden entsprechende Anwendung. Die Anwendung der Gesch\u00e4ftsordnung im Zuge einer digitalen Sitzung wird durch die Sitzungsleitung gew\u00e4hrleistet. Digitale Abstimmungen m\u00fcssen nach der Sitzung durch Umlaufbeschl\u00fcsse via E-Mail \u00fcber die studentischen Emailadressen der Anwesenden einzeln und pers\u00f6nlich best\u00e4tigt werden. Die Nachbereitung der Beschl\u00fcsse durch Emailumlauf wird durch den Vorstand versorgt.<\/p>\n<p>(7) Als Anforderung einer Plattform f\u00fcr eine digitale Sitzung muss gew\u00e4hrleistet sein, dass die Zug\u00e4nglichkeit f\u00fcr alle Interessierten gegeben ist und mit ausreichendem Vorlauf \u00f6ffentlich kommuniziert wurde. Insbesondere ist auf ein [<strong>barrierefreies Angebot]<\/strong> zu achten, dies gilt ebenso f\u00fcr die notwendigen Unterlagen.<\/p>\n<p>(8) Eine jede Sitzung muss protokollarisch erfasst werden, dies gilt insbesondere f\u00fcr Anwesenheiten und Beschl\u00fcsse inklusive Abstimmungsergebnissen. Die Protokolle sind zu archivieren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a74 Der Vorstand\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Vorstand besteht aus 2 Personen, wovon mindestens eine weiblich oder eine FLINT*-Person sein muss, sie sind einander gleichgestellt.<\/p>\n<p>(2) Der Vorstand wird in der konstituierenden Sitzung zu Beginn einer jeden Legislaturperiode durch die gew\u00e4hlten Mitglieder des Fachschaftsrates in geheimer Wahl mit Stimmenmehrheit aller gew\u00e4hlten Mitglieder gew\u00e4hlt. Die Amtszeit endet mit der ersten Sitzung nach der darauffolgenden Hochschulwahl. Wird zu Beginn einer Legislaturperiode keine geeignete Person bestimmt bleibt diese Position bis zu einer geeigneten Besetzung vakant. Der Vorstand ist jedoch mindestens mit einer Person zu besetzen. Diese vertritt den Vorstand kommissarisch.<\/p>\n<p>(3) Der Vorstand vertritt den Fachschaftsrat nach innen und au\u00dfen, er ist f\u00fcr die Belange des Fachschaftsrates zeichnungsberechtigt. Zu seinen Aufgaben z\u00e4hlt insbesondere: Die Pflege der Fachschaftsratsmailkonten, die Wortf\u00fchrung gegen\u00fcber der universit\u00e4ren Verwaltung und \u00d6ffentlichkeit, die Aufsicht \u00fcber die Pflege der \u00d6ffentlichkeitsarbeit und Kommunikationskan\u00e4le, die Archivierungspflicht des Fachschaftsrates, die Ausstellung von Engagementbest\u00e4tigungen f\u00fcr den Fachschaftsrat, die Aufstellung und Versorgung eines Jahresplanes.<\/p>\n<p>(4) Der Vorstand kann mit einer Zweidrittelmehrheit der gew\u00e4hlten Mitglieder, einzeln oder gemeinsam, abberufen werden. Die Abberufung bedarf eines schriftlichen Antrages nebst Begr\u00fcndung und eines alternativen Wahlvorschlages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a75 Die Finanzverantwortlichen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>(1) Die Mitglieder des Fachschaftsrates bestimmen aus ihrer Mitte 2 Personen als Finanzverantwortliche wovon mindestens eine Person weiblich oder eine FLINT*-Person sein muss, sie sind einander gleichgestellt. Diese Regelung kann durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aufgehoben werden. Die Amtszeit endet mit der Wahl neuer Finanzverantwortlicher.<\/p>\n<p>(2) Die Finanzverantwortlichen leiten die Finanzen des Fachschaftsrates, dazu geh\u00f6rt insbesondere die Sichtung und Abstimmungsempfehlungen zu Finanzantr\u00e4gen, die Pflege des Fachschaftsratskontos inklusive regelm\u00e4\u00dfiger Berichterstattung, die Beantragung der Ratenzahlungen beim Student_innenRat der Universit\u00e4t Leipzig, die Abrechnung von Projekten des Fachschaftsrates und die Versorgung von finanziellen Verpflichtungen des Fachschaftsrates.<\/p>\n<p>(3) Die Finanzverantwortlichen verf\u00fcgen bei Beschl\u00fcssen mit finanziellen Auswirkungen \u00fcber ein gemeinsames Sperrveto der anwesenden Finanzverantwortlichen. Ein solches Votum ist in Textform anzufragen und bei Abwesenheit als Stimmabgabe zu behandeln.<\/p>\n<p>(4) Die Finanzverantwortlichen sind in finanziellen Belangen f\u00fcr den Fachschaftsrat zeichnungsberechtigt.<\/p>\n<p>(5) Die Finanzverantwortlichen k\u00f6nnen mit einer Zweidrittelmehrheit der gew\u00e4hlten Mitglieder einzeln oder gemeinsam abberufen werden. Die Abberufung bedarf eines schriftlichen Antrages nebst Begr\u00fcndung und eines alternativen Wahlvorschlages.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>\u00a76 Sitzungsleitung<\/strong><\/p>\n<p>(1) Der Fachschaftsrat bestimmt zu Beginn einer jeden Sitzung eine Sitzungsleitung.<\/p>\n<p>(2) Die Sitzungsleitung achtet auf einen ordnungsgem\u00e4\u00dfen Ablauf der Sitzung, hierzu z\u00e4hlen insbesondere die F\u00fchrung einer Redner:innenliste, die Einhaltung der Gesch\u00e4ftsordnung sowie der Tagesordnung und Redeordnung, das Zeitmanagement sowie die protokollarische Niederschrift.<\/p>\n<p>(3) Die Niederschrift ist allen Fachschaftsratsmitgliedern zuzuleiten und durch die Fachschaftsratssitzung zu best\u00e4tigen. Best\u00e4tigte Niederschriften sind zu archivieren.<\/p>\n<p>(4) Die Sitzungsleitung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder abberufen werden. Eine Abberufung ben\u00f6tigt einen schriftlichen Antrag nebst Begr\u00fcndung. Findet sich innerhalb der Sitzung kein Ersatz und kann die Aufgabe nicht durch den Vorstand wahrgenommen werden, gilt die Sitzung als beendet.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a77 Beschlussf\u00e4higkeit\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Die Sitzungsleitung stellt vor Eintritt in die Tagesordnung die Beschlussf\u00e4higkeit fest.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Die Fachschaftsratssitzung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte der gew\u00e4hlten Mitglieder anwesend sind.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die au\u00dferordentliche Fachschaftsratssitzung ist mit mindestens 4 anwesenden gew\u00e4hlten Mitgliedern, jedoch mit nicht weniger als einem Drittel der gew\u00e4hlten Mitglieder, beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Die Fachschaftsratssitzung gilt solange als beschlussf\u00e4hig, bis ihre Beschlussunf\u00e4higkeit auf Gesch\u00e4ftsordnungsantrag festgestellt wird. Die antragsstellende Person muss hierf\u00fcr im Raum verbleiben.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a78 Die Redeordnung\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Alle Teilnehmenden haben gleichberechtigtes Rederecht. Jede teilnehmende Person kann zu jeder Angelegenheit nur dreimal das Wort ergreifen. Ausnahmen k\u00f6nnen bei Erwiderungen, pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rungen oder beim Schlusswort der Antragstellenden durch die Sitzungsleitung zugelassen werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Teilnehmende, welche das Wort ergreifen wollen, melden sich durch Handzeichen. Die Sitzungsleitung Vorsitzende erteilt ihnen das Wort in Reihenfolge der Wortmeldungen. Bei Antr\u00e4gen zur Gesch\u00e4ftsordnung wird das Wort au\u00dferhalb der Reihenfolge erteilt. Die Sitzungsleitung kann jederzeit das Wort ergreifen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Sitzungsleitung kann Teilnehmenden das Wort entziehen, diese Ma\u00dfnahme muss augenblicklich inhaltlich oder sachlich begr\u00fcndet werden. Die Fachschaftsratssitzung kann diese Ma\u00dfnahme mit der Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufheben.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a79 Antr\u00e4ge\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Alle Studierenden der Universit\u00e4t Leipzig sind antragsberechtigt. Weitere Personen k\u00f6nnen durch Beschluss antragsberechtigt werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Antr\u00e4ge bed\u00fcrfen einer Begr\u00fcndung. Die g\u00fcltigen Rederechte und der Umgang mit ebenjenen sind angelehnt an \u00a7 8.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Jedes Mitglied ist berechtigt Gesch\u00e4ftsordnungsantr\u00e4ge zu stellen, dies wird durch das Heben beider H\u00e4nde angezeigt. Ein Gesch\u00e4ftsordnungsantrag muss begr\u00fcndet werden, eine Gegenrede ist zul\u00e4ssig. Wird keine Gegenrede wahrgenommen gilt der Antrag als angenommen, andernfalls folgt eine sofortige Abstimmung \u00fcber den Antrag. Antr\u00e4ge zur Gesch\u00e4ftsordnung sind:<\/p>\n<ol>\n<li>F\u00fcnfmin\u00fctige Sitzungspause<\/li>\n<li>Verl\u00e4ngerung der Sitzungsdauer<\/li>\n<li>Schluss der Debatte und sofortige Beschlussfassung<\/li>\n<li>Schlie\u00dfung der Redeliste<\/li>\n<li>\u00c4nderung der Tagesordnung<\/li>\n<li>Nichtbehandlung eines Tagesordnungspunktes<\/li>\n<li>Wiederaufnahme eines Tagesordnungspunktes<\/li>\n<li>Vertagung eines Tagesordnungspunktes<\/li>\n<li>Verk\u00fcrzung der Redezeit<\/li>\n<li>Verl\u00e4ngerung der Redezeit<\/li>\n<li>Feststellung der Beschlussf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Antrag auf nochmalige Ausz\u00e4hlung der Stimmen<\/li>\n<li>Geheime Abstimmung<\/li>\n<\/ol>\n<p>F\u00fcr die Punkte 11, 12 und 13 ist keine Abstimmung zul\u00e4ssig, sie gelten stets als angenommen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a710 Wahlen\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Wahlen werden in der Regel durch offene Abstimmung vorgenommen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Sind f\u00fcr Gremien und \u00c4mter mehr als eine Person zu w\u00e4hlen, so ist mindestens eine der Positionen, jedoch nicht weniger als ein Drittel, mit weiblichen oder FLINT* Personen zu besetzen, hierf\u00fcr k\u00f6nnen getrennte Wahllisten verwendet werden. Sollten keine weiblichen oder FLINT* Personen f\u00fcr ebenjene Position kandidieren oder gew\u00e4hlt werden, bleiben besagte Pl\u00e4tze unbesetzt. Gleiches gilt f\u00fcr die Besetzung von nachr\u00fcckenden Positionen. Diese Regelung kann f\u00fcr jede Position nur einzeln durch eine Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder aufgehoben werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Die Amtszeit endet mit der ersten konstituierenden Sitzung eines neuen Fachschaftsrates.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Insbesondere w\u00e4hlt der Fachschaftsrat folgende Vertretungen:<\/p>\n<ol>\n<li>Entsendung in die Studienkommission des Instituts f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Entsendung in den Pr\u00fcfungsausschuss des Instituts f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Entsendung in die Curricularkommission(en) des Instituts f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Entsendung in die Masterauswahlkommission des Instituts f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Entsendung in den Institutsrat des Instituts f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Entsendung in das Plenum des Studen_innenRates der Universit\u00e4t Leipzig<\/li>\n<li>Wahlausschuss und Wahlverantwortliche f\u00fcr die Hochschulwahlen<\/li>\n<\/ol>\n<p>(5) Eine Entsendung kann mit einer Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder abberufen werden. Eine Abberufung ben\u00f6tigt einen schriftlichen Antrag nebst Begr\u00fcndung und Ersatzvorschlag.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a711 Abstimmung und Beschlussf\u00e4higkeit\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) Nach Abschluss der Aussprache stellt die Sitzungsleitung die zum jeweiligen Tagesordnungspunkt geh\u00f6renden Antr\u00e4ge zur Abstimmung. Vorrang hat der weitestgehende Antrag. In Zweifelsf\u00e4llen entscheidet die Sitzungsleitung.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(3) Im Falle einer digitalen Beschlussfassung ist das Ergebnis der Emailumlaufverfahren\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 gem. \u00a73 (7) dieser Ordnung dem ordentlichen Protokoll beizuf\u00fcgen und darf nicht von diesem abweichen, da die Beschl\u00fcsse ansonsten ihre G\u00fcltigkeit verlieren.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(4) Inhaltliche Antr\u00e4ge werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder angenommen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(5) Finanzantr\u00e4ge werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden gew\u00e4hlten Mitglieder angenommen.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(6) Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(7) Die Abstimmungsergebnisse sind zu protokollieren.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(8) In dringenden F\u00e4llen k\u00f6nnen Einzelbeschl\u00fcsse ohne Aussprache im Rahmen einer Fachschaftsratssitzung gefasst werden. Diese haben einstimmig durch einen Emailumlaufbeschluss der stimmberechtigten Mitglieder mittels deren studentischem Emailkonto zu erfolgen und sind archivierungspflichtig. Zugeh\u00f6rige Antr\u00e4ge sind schriftlich zu verfassen und an alle stimmberechtigten Mitglieder mit mindestens 24 Stunden R\u00fcckmeldefrist zu versenden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\"><strong>\u00a712 Schlussbestimmung\u00a0<\/strong><\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(1) \u00c4nderungen der Fachschaftsratsgesch\u00e4ftsordnung m\u00fcssen mit Dreiviertelmehrheit der <strong>stimmberechtigten<\/strong> Mitglieder beschlossen werden.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\">(2) Die Gesch\u00e4ftsordnung tritt am Tag der Beschlussfassung durch die Fachschaftsratssitzung in Kraft.<\/p>\n<p lang=\"de-DE\" style=\"text-align: right;\">Leipzig der 16. November 2020<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pr\u00e4ambel Mit dieser Gesch\u00e4ftsordnung verpflichtet sich der Fachschaftsrat f\u00fcr Politikwissenschaft an der Universit\u00e4t Leipzig seine Rechte und Pflichten gewissenhaft wahrzunehmen. Hier festgelegt werden die Bestimmungen f\u00fcr eine transparente Arbeitsweise und die ordentlichen Verfahren deren Rahmen der Fachschaftsrat seine Kompetenzen wahrnimmt. 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